Grundlagen

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Integrierte Bericht 2022 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2022. Um einen Vergleich der Angaben zu ermög­lichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjah­ren 2021 und 2020 dargestellt. Der Integrierte Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der Integrier­te Bericht 2022 wird am 30. März 2023 (Integrierter ­Bericht 2021: 31. März 2022) veröffentlicht. Der Integrierte Be­richt adressiert die wesentlichen Stake­holder­gruppen des DB-­­Konzerns. Durch die Berichterstattung werden alle we­sent­lichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle voll­kon­solidierten Gesellschaften des DB-Konzerns sind in die Bericht­erstattung ein­bezogen. Gibt es Ab­weichungen von diesem Be­richts­kreis, ist dies angegeben.

Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:

  • GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Global-Reporting-Initia­tive-­­(GRI-)Stan­dards erstellt. Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
  • CSR-RUG: Ebenso setzen wir auf freiwilliger Basis die An­forderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-­­RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Handlungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
  • UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Intergierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
  • TCFD: Zudem folgt der DB-Konzern den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
  • Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhal­te, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lageberichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch die Abschnittsüberschrift »Weitere Angaben« sowie eine graue Hinterlegung gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Drit­ten, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), mit begrenzter Sicherheit geprüft.
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